§1
Alle Jecken, Fasteloovendfreunde werden aufgefordert,bis Aschermittwoch das Brauchtum „Karneval am Fuße der Kyll bis zur Kasselburg“ zu leben.Dazu gehört das Mitfeiern an allen karnevalistischen Veranstaltungen sowie die Unterstützung und das aktive Mitmachen beim Veilchendienstagszug

§2
Der Spielmannszug wird dazu aufgefordert, das Dreigestirn plus Gefolge musikalisch zu begleiten.Des weiteren werden die Funken dazu verpflichtet ihr Hauptwerkzeug ihre Beine in die Lüfte zu schmeißen.

§3
Die Mitglieder unseres Kegelclubs sollen aktiv am Veilchendienstagszug teilnehmen und zwar in Form von
Wagenengeln vor dem Dreigestirnswagen.
Dafür sollen Sie sich dementsprechend auch als Engel kostümieren
und fortwährend in Demut das Lied „Der liebe Gott weiß, daß ich kein Engel bin“ intonieren.

§4
Die Musiker des legendären Pelmorchesters (Dorfcombo Roli und Konsorten) werden hiermit verpflichtet,die
Kneipenzüge des Dreigestirns musikalisch zu begleiten.
Wenn man auch das ganze Orchester nicht mehr zusammen bekommt,so kann es auch in einer kleineren Besetzung gespielt werden.

§5
Wir als 2.Pelmer Dreigestirn verpflichten uns gemäß unserer Traditionen mit Bützen Laache und Fiere, euch bis Aschermittwoch zu amüsiere.

§6
Ferner verpflichten wir unsere Marketenderin Tanja dafür zu sorgen das uns nie das Geschwätz ausgeht.

§7
Wir verpflichten uns, dass Dreigestirn ab dem heutigen Tage:
bei allen Veranstaltungen zu begleiten
Ihnen den Weg zur Theke, selbst bei schwersten Bedingungen zu ebnen
sie trinkfreudig zu unterstützen
sowie die drei immer bei guter Laune zu halten
gez. die "Pelmer Mädchen"

§8
Der Zeremonienmeister Ferdi hat darauf zu achten,dass das Dreigestirn immer die Ettikette bewahrt, sonst schmeißt er Sein Stäbchen weg.

§9
Ferner verpflichten wir Bruder Tack, an Veilchendienstag den Nubbel zu verbrennen.

§10
Die Wirte unseres Hauptquartiers, bekannt unter den Namen „ Helga und Schibbi „ haben dafür zu sorgen, dass für das Dreigestirn samt Gefolge in der närrischen Zeit die Hochburg Immer offen steht.

§11
Für die Einhaltung und Durchführung dieser närrischen Gebote ist der Elferrat verantwortlich.Sollten diese Gebote nicht eingehalten werden, so können die Elferrätler eine Strafe einfordern, die dem Karneval in Pelm zu Gute kommt.Bei der Nubbelverbrennung am Veilchendienstag haben sie dem Pastor darüber Bericht zu geben.

Ab dem heutigen Tag bis Aschermittwoch ist diesen § Folge zu leisten